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Was ist ein Handelsregister ?

Das Handelsregister ist ein Register für die Offenlegung bestimmter Rechtsverhältnisse in Bezug auf das Handelsrecht und dem Gesellschaftsrecht. Das Handelsregister wird von den jeweiligen Gerichten öffentlichlich geführt und dient dem Verkehrschutz zwischen Kaufleuten, also zwischen Kaufmann und Kaufmann. Hierbei stellt sich natürlich die Frage, was überhaupt ein Kaufmann ist. Kaufmann iSd  § 1 Abs. 1 HGB ist, wer als natürliche oder juristische Person ein Handelsgewerbe betreibt (Vgl. Hopt in: Baumbach/Hopt, HGB,  § 1, Rndnr. 30).

Das Handelsregister trägt dafür Sorge, dass die in einem Unternehmen vorliegenden Rechtsverhältnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Bestimmungen und Regelungen des Handelsregisters sind in der Handelsregisterverordnung (HRV) geregelt. Ob und welche Tatsachen eingetragen werden oder einzutragen sind ist gesetzlich geregelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Eintragung von nicht durch das Gesetz geregelten Tatsachen Zurückhaltung geboten, damit das Handelsregister nicht für einen Dritten missverständlich wird (Vgl. BGH, NJW 1998, 1071).

Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen. Unter der Abteilung “A” werden Einzelkaufleute (e.K.), OHGs und KGs geführt. In der “B”-Abteilung sind die AG, die GmbH und die Unternehmensgesellschaft (UG) geführt.

Der Inhalt des Handelsregisters wird in verschiedenen Darstellungsformen hinterlegt und für den Abruf zur Verfügung gestellt.

Diese sind:

Der Gesellschaftsvertrag
Die Liste der Gesellschafter
Aktueller Handelsregisterauszug
Chronologischer Handelsregisterauszug
Historischer Handelsregisterauszug
Unternehmensträgerdaten

Seit 2007 müssen diese Informationenen elektronisch abrufbar sein.

Unter

registerauszuege.de

können Sie die im Handelsregister vorhandenen Auszüge online kostenpflichtig abrufen.